Vertragsbedingungen

1.0 Für Oelbrenner und Gasbrenner (Einzelbrenner)

Leistungsumfang :

In der jährlichen Abonnementsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:

1.1 Brennerrevision und Funktionskontrolle

Sorgfältige Revision und Reinigung des Brenners und gründliche Prüfung aller Brennerbauteile. Funktionskontrolle des Brenners und der internen und externen Steuergeräte und Sicherheitseinrichtungen. Kontrolle des Feuerraums. Einregulieren des Brenners auf bestmögliche Verbrennungswerte und Betriebssicherheit, verbunden mit der allenfalls fälligen amtlichen Feuerungskontrolle gemäss Messempfehlung nach BUWAL, sowie Rapportierung an die kantonale Meldestelle.
Die Reparaturen am Brenner sind inbegriffen. Die Ersatzteile und Administration-Gebühren der Feuerungskontrolle werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

2.0 Für Wärmezentralen Oel und Gas (Heizkessel mit Einzelbrenner)

2.1 Erweiteter Leistungsumfang

Nebst der jährlichen Revision des Brenners Pos. 1.1, werden folgende Leistungen gleichzeitig während der Jahresrevision mit eingeschlossen: Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Füllstandskontrolle des Heizsystems und nachfüllen sowie entüften in der Heizzentrale. Nachfüllung mit demineralisertem Wasser wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser wird verrechnet.

2.1.1 Störungsbehebung an:

Komponenten die direkt auf dem Wärmeerzeuger aufgebaut sind wie: Umwälzpumpen, Mischventilen, Stellantrieben, Thermostaten, Regelungen, Kesselschaltfeld und Bediengeräten des Heizkessels, sowie am Brenner.
Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

2.1.2 Nicht inbegriffen

Reinigung der Abgaswärmetauscher, sowie Aus- und Einbau der Abgaswärmetauscher zur Reinigung.
Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen. Arbeiten an der Ölzuleitung.

3.0 Für Gasbrennwertheizkessel, Gaswandheizgeräte, Gaswandthermen

3.1 Leistungsumfang:

In der jährlichen Abonnementsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Reinigung und Kontrolle des Gerätes: wie Gehäuse, Verbrennungseinrichtung, Brennraum, Zündelektroden und Ionisationselektroden und Flammenüberwachungssystemen, Pumpen (sofern im Gerät integriert), Gas-Ventile und Siphon. Einregulieren der Anlage auf bestmögliche Verbrennungswerte und Betriebssicherheit, verbunden mit der allenfalls fälligen amtlichen Feuerungskontrolle gemäss Messempfehlung nach BUWAL, sowie Rapportierung an die kantonale Meldestelle. Die Reparaturen am Gasheizgerät sind inbegriffen.
Die Ersatzteile und Administration-Gebühren der Feuerungskontrolle werden in Rechnung gestellt.
Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen zur Verfügung.
Folgende Leistungen, wenn diese gleichzeitig mit der Jahresrevision ausgeführt werden, sind miteingeschlossen: Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Füllstandskontrolle des Heizsystems und nachfüllen sowie entlüften in der Heizzentrale. Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.

3.1.1 Störungsbehebung an:

Komponenten die direkt auf, oder am Wärmeerzeuger angebaut sind wie: Umwälzpumpen, Mischventilen, Stellantrieben, Thermostaten, Regelungen, Kesselschaltfeld und Bediengeräten des Gasheizgerätes. Diese Reparaturen sind inbegriffen.
Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

3.1.2 Nicht inbegriffen

Aus- und Einbau, oder Ersatz von: Abgaswärmetauscher / Kesselkörper / Wärmezelle.Reparaturen an der Gaszuleitung und an Komponenten an der Gaszuleitung. Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.

4.0 Für Oelbrennwert-Kompaktheizkessel, Oelbrennwert-Wandheizgeräte – Brenner voll integriert

4.1 Leistungsumfang:

In der jährlichen Abonnementsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Reinigung und Kontrolle des Gerätes: wie Gehäuse, Verbrennungseinrichtung, Brennraum, Zündelektroden und Ionisationselektroden, Flammenüberwachungssysteme, Pumpen (sofern im Gerät integriert) und Siphon. Einregulieren der Anlage auf bestmögliche Verbrennungswerte und Betriebssicherheit, verbunden mit der allenfalls fälligen amtlichen Feuerungskontrolle gemäss Messempfehlung nach BUWAL, sowie Rapportierung an die kantonale Meldestelle.
Die Reparaturen am Ölheizgerät sind inbegriffen. Die Ersatzteile und Administration-Gebühren der Feuerungskontrolle werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.
Folgende Leistungen, wenn diese gleichzeitig mit der Jahresrevision ausgeführt werden, sind miteingeschlossen: Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Füllstandskontrolle des Heizsystems und nachfüllen sowie entlüften in der Heizzentrale. Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser wird verrechnet.

4.1.1 Störungsbehebung an:

Komponenten die direkt im, auf, oder am Wärmeerzeuger angebaut sind wie: Umwälzpumpen, Mischventilen, Stellantrieben, Thermostaten, Regelungen, Kesselschaltfeld und Bediengeräten des Gasheizgerätes.
Diese Reparaturen sind inbegriffen. Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen zur Verfügung.

4.1.2 Nicht inbegriffen:

Aus- und Einbau, oder Ersatz von: Abgaswärmetauscher / Kesselkörper / Wärmezelle.
Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen. Arbeiten an der Ölzuleitung sind nicht inbegriffen.

6.0 Für Wärmepumpen

6.1 Jahreskontrolle

Jährliche Basis Kontrolle der Anlage, sowie Erstintervention bei Störungen und allfällige Koordination der Techniker des Herstellers.
Folgende Leistungen, wenn diese gleichzeitig mit der Jahreskontrolle ausgeführt werden, sind miteingeschlossen: Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Funktionskontrolle und Sichtkontrolle aller Komponenten. Heizwasseranalyse und Rapportierung.
Die Vertragserweiterungen E11 Wasseranalyse und E30 Dichtigkeitstest, sind in der Jahreskontrolle inbegriffen. Die Füllstandskontrolle des Heizsystems, das Nachfüllen, sowie Entlüften in der Heizzentrale sind inbegriffen.
Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.
Der Pikettdienst/Notfalldienst der Ackermann Wärmetechnik AG steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

6.1.2 Nicht inbegriffen:

Arbeiten an der Wärmepumpe, welche einen Eingriff am Kältekreis benötigen, sowie der Austausch von Ersatzteilen jeglicher Art sind nicht in der Jahreskontrolle inbegriffen, diese Arbeiten werden in Rechnung gestellt.
Arbeiten an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, sind nicht in der Jahreskontrolle inbegriffen.
Die Kosten für Reparaturen an der Wärmepumpe, sowie Reparaturen an allen Komponenten der Heizungsanlage sind nicht in der Jahreskontrolle inbegriffen und werden in Rechnung gestellt.

6.2 Wartungsvertrag des Herstellers kombiniert mit der Jahreskontrolle Punkt 6.1

Die Erstintervention, oder Koordination mit dem Hersteller wird durch die Ackermann Wärmetechnik AG ausgeführt.
Die Jahreskontrolle der Ackermann Wärmetechnik AG umfasst eine jährliche, örtliche Basiskontrolle und Prüfung der Anlage.
Der Pikettdienst/Notfalldienst der Ackermann Wärmetechnik AG steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.
Folgende Leistungen, wenn diese gleichzeitig mit der Jahreskontrolle ausgeführt werden, sind miteingeschlossen: Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Funktionskontrolle und Sichtkontrolle aller Komponenten. Heizwasseranalyse und Rapportierung.
Die Vertragserweiterung E11 Wasseranalyse, ist in der Jahreskontrolle inbegriffen. Die Füllstandskontrolle des Heizsystems, das
Nachfüllen sowie Entlüften in der Heizzentrale sind inbegriffen.
Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.
Kombination mit Wartungsvertrag des Herstellers:
Der Wartungsvertrag des Herstellers der Wärmepumpe bildet die Grundlage des Vertrages betreffend den Arbeiten an der
Wärmepumpe. Die Ackermann Wärmetechnik AG koordiniert die Einsätze des Herstellers.
Die gesetzliche Dichtigkeitsprüfung ist in der Wartung inbegriffen. Die Arbeiten werden alle rapportiert.

6.2.2 Nicht inbegriffen:

Arbeiten an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, sind nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.

8.0 Für Fernwärme Unterstationen oder Unterstationen in Überbauungen, angeschlossen an Hauptzentrale

8.1 Jahreskontrolle an Fernwärme Unterstationen

In der jährlichen Abonnementsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Jährliche Funktionskontrolle der Anlage ab der Übergabestation des Wärmelieferanten, in der Regel ab dem Wärmetauscher.
Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Kontrolle der Umwälzpumpen, Mischventile und der Sicherheitseinrichtungen. Die Vertragserweiterungen E11 Wasseranalyse und E18 Magnetflussfilter und Schlammabscheider, ist in der Jahreskontrolle inbegriffen. Füllstandskontrolle des Heizsystems und nachfüllen sowie entlüften in der Heizzentrale. Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.

8.1.2 Nicht Inbegriffen:

Aus- und Einbau, oder Ersatz aller Komponenten. Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung (in den Wohnungen), ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.

8.2 Jahreskontrolle an Fernwärme Unterstationen inklusive Servicearbeiten mit erweitertem Leistungsumfang:

Nebst der Jahreskontrolle P 8.1 werden folgende Leistungen miteingeschlossen:
Reparaturen an und Ersatz von Umwälzpumpen, Mischventilen, Regelungen, Expansionsgefässen und Sicherheitseinrichtungen wie Überdruckventile an der Heizungsanlage.
Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst/Notfalldienst steht Ihnen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

8.2.2 Nicht Inbegriffen:

Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung (in den Wohnungen), ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.

8.3 Jahreskontrolle an Fernwärme Unterstationen inklusive Servicearbeiten mit erweitertem Leistungsumfang:

In der jährlichen Abonnementsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Jährliche Funktionskontrolle der Anlage ab Haus-Einspeisung. Kontrolle der Regelung und eventuelles Nachregulieren. Kontrolle der Umwälzpumpen, Mischventile und der Sicherheitseinrichtungen. Die Vertragserweiterungen E11 Wasseranalyse und E18 Magnetflussfilter und Schlammabscheider, ist in der Jahreskontrolle inbegriffen. Füllstandskontrolle des Heizsystems und nachfüllen sowie entlüften in der Unterstation. Meldung an Betreuer von Hauptzentrale bei verschiedenen Eigentümern. Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.

8.3.2 Nicht Inbegriffen:

Aus- und Einbau, oder Ersatz aller Komponenten. Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung (in den Wohnungen), ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen. Bei Liegenschaften übergreifenden Reparaturen bleibt die Kommunikation zwischen verschiedenen Eigentümern Sache der Liegenschaftenverwaltung, der Eigentümer, oder deren Vertretungen.

Abonnement Erweiterungen als Aufpreis:

E1 Administrationsgebühr Feuerungskontrolle:
Die Administrations Gebühren für eingesendete Messrapporte können je nach Standort auf der Abonnementsbestellung,
als Aufpreis für den jährlichen Anteil, miteingeschlossen werden. Der Messzyklus wird berücksichtigt.
E2 Servicematerial Ersatz Einzel-Brenner:
Diese Ersatzteile werden bei der Revision oder bei Störfällen kostenlos ersetzt.
Als Servicematerial gilt:
Düse, Vorfiltereinsatz (Normgrösse), Pumpenfilter, Kupplung, Kleinteile wie Sicherungen und Schrauben, O-Ringe,
Pumpendichtung, und Flammrohrdichtung. Zündkabel, Zündkabelstecker und Zündelektroden.
Ausgenommen sind: Rücklaufdüsen, Druckluftzerstäuberdüsen und Rotrix-Düsen.
E3 Ersatzteilersatz Einzel-Brenner:
Alle defekten Ersatzteile des Brenners werden bei Revisionen oder bei Störfällen kostenlos ersetzt.
Kann nur bis zum 3. Betriebsjahr abgeschlossen(bestellt) werden und gilt für Brenner, für die der Hersteller die Materialverfügbarkeit sicherstellen kann. Kann durch uns vor jeder Vertragsperiode in einen Vertrag ohne
Materialersatz umgewandelt werden.
E7 10-Jahre Vollgarantie bei Neuanlagen für Gaswandheizkessel, Gasbrennwertgeräte:
Kann nur für Neuanlagen innerhalb der ersten 12 Monate nach Inbetriebnahme abgeschlossen werden.
Ab dem 1.-Garantiejahr sind bis zu 9 Folgejahre alle Verschleissmaterialien sowie alle Ersatzteile des Heizgerätes durch die Garantieverlängerung vollumfänglich inbegriffen im Zusammenhang mit dem Serviceabonnement für
Gasbrennwertheizkessel, Gasheizgeräte und Gaswandthermen und gilt nur in Verbindung mit diesem Serviceabonnement. Wird nach Ablauf in ein Abonnement ohne Material umgewandelt.

E11 Wasseranalyse jährlich:
Jährlich wird in Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten eine Wasseranalyse des Heizungswassers im System, ausgeführt
Dies beinhaltet die Messung folgender Werte: Wasserhärte, Leitwert und PH-Wert des Wassers.
Diese Werte werden im Anlageordner rapportiert.
E15 Expansionsautomat / Druckautomat:
Jährliche visuelle Kontrolle, sowie Funktionsprüfung von Kompressor, Schaltventilen und Sicherheitsventil, sowie Steuerung des Gerätes. Die Arbeiten am Gerät sind inbegriffen. Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt.
E16 Korrosionsschutzgerät:
Jährliche visuelle Kontrolle und Prüfung der Anzeige. Jährliches Abschlämmen und spülen des Gerätes gemäss Hersteller.
Ersatz der Magnesium Schutzanode wenn erforderlich nach Anzeige, oder spätestens nach 3 Jahren. Diese Kontrollen werden rapportiert.
(Beispielgeräte: Elysator Typ Trio 10/15/25). Die Arbeiten am Gerät sind inbegriffen. Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt.
E18 Magnetflussfilter und Schlammabscheider:
Jährliches Abschlämmen und spülen des Gerätes gemäss Hersteller mit anschliessender visueller Dichtheitskontrolle.
(Beispielgeräte: Spyrotech / Caleffi Dirtmag). Die Arbeiten am Gerät sind inbegriffen. Die Ersatzteile werden in Rechnung gestellt.
E20 Füllstandskontrollen:
Zusätzliche Füllstandskontrollen bei bestehendem Wartungsvertrag. Die Füllstandskontrolle umfasst eine Anfahrt, die Systemnachfüllung und Dichtheitskontrolle in der Heizzentrale, sowie die Sichtkontrolle der Anzeigegeräte und Kontrolle des Sicherheitsventils.
Nachfüllung mit demineralisiertem Wasser, wenn benötigt. Das benötigte demineralisierte Wasser, Menge in Litern, wird verrechnet.
Es können jährliche, halbjährliche, oder monatliche Kontrollen, vereinbart werden.
Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.
E25 Fernwartung / Überwachung per SMS:
Anlage Überwachung mit Störungsmeldungen per SMS. Geräteüberwachung und SIM Karten Test, sowie regelmässige Auslösung von Testmeldungen.

E30 Dichtigkeitskontrollen an Wärmepumpen:
Dichtigkeitskontrolle aller Kältemittel-Leitungen. Umfasst visuelle Kontrolle aller Kältemittel führenden Leitungen, sowie Prüfung mit elektronischem Gaslecksuchgerät (Gasdedektor). Das Ergebnis wird im Wartungsheft eingetragen.

Allgemeine Bedingungen

In allen Serviceabonnementen nicht eingeschlossen:

Beheben von Störungen die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
  • Elementarschäden, Stromunterbruch, defekteSicherungen oder defekte elektrische Zuleitungen.
  • Leere Öltanks, Wasser- u. Schlammrückstände imTank. Defekte Ölleitungen und Tankanschlüsse.
  • Defekte Gaszuleitungen, Gasdruckschwankungen im Gasleitungsnetz, defekte Gaszähler.
  • Defekte und/oder verkalkte Warmwassererzeuger(Boiler)
  • Defekte Wärmetauscher und Heizkesselkomponentendurch nicht einhalten der Anforderungen an das Heizungswasser gemäss SWKI-Richtlinie BT-102-01.
  • Standheizkessel: Folgearbeiten durchverschmutzte Abgaswärmetauscher, Reinigung der Abgaswärmetauscher, Aus- und Einbau Abgaswärmetauscher zur Reinigung
  • Nicht einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen Heizölqualitäten.
  • Unsachgemässe Bedienung, oder von durch Einfluss von Dritten entstandene Schäden.
  • Das Entlüften des Heizsystems an Heizkörpern, oder Bodenheizungsverteilern, an der gesamten Wärmeverteilung, ist nicht im Wartungsvertrag inbegriffen.
Allgemeine Bedingungen für Serviceabonnemente

Das Serviceabonnement wird mit der Rücksendung der unterzeichneten Abonnementsbestellung und der Bezahlung der Gebührenrechnung gültig.

Die Abonnementsgebühr für den Wartungsvertrag wird jeweils vor Beginn einer Abonnementsperiode in Rechnung gestellt und ist im Voraus zahlbar. Der Wartungsvertrag als Serviceabonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und gilt automatisch als erneuert, falls nicht unter Berücksichtigung einer Frist von zwei Monaten, vor Ablauf der Vertragsperiode, schriftlich gekündigt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Kündigungsfrist, werden keine bezahlten Gebühren zurückerstattet.

Die Abonnementsgebühren können von der Ackermann Wärmetechnik AG zu Beginn einer neuen Abonnementsperiode geändert werden. Der Kunde ist in diesem Falle berechtigt, das Serviceabonnement innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung, schriftlich zu kündigen.

Sollte durch die Ackermann Wärmetechnik AG ein Defekt festgestellt werden, welcher eine Reparatur nötig macht um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, oder um Störausfälle zu vermeiden und der Anlagebetreiber, oder Kunde diese Reparatur ablehnt, sind weitere Servicegänge kostenpflichtig und die Ackermann Wärmetechnik AG kann den Serviceabonnementsvertrag sofort auflösen.

Die vom Hersteller verlangte Heizwasserqualität muss jederzeit eingehalten werden, sonst können keine Garantien
übernommen oder gewährt werden. Versteckte Mängel führen zu sofortiger Vertragsauflösung.

Falls der Brenner durch einen neuen, von der Ackermann Wärmetechnik AG gelieferten Brenner ausgewechselt wird, wird das Serviceabonnement für ein Jahr sistiert und beginnt wieder nach Ablauf der Garantiezeit für die neue Anlage mit allenfalls angepasstem Tarif an die neuen Gegebenheiten. Dies gilt auch für die Wärmezentrale und Wärmepumpen. Diese Vertragsbestimmungen sind bis auf Widerruf gültig.

Gerichtsstand ist Sitz der Firma Ackermann Wärmetechnik AG.


Dieser Vertrag ist ein integrierender Bestandteil der vom Kunden unterzeichneten Abonnementsbestellung.


Gültig ab 01.11.2024 ersetzt frühere Versionen.

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